Das Unternehmen

Laurin Teichmann Zimmermann Meister

Schwerpunkt meiner unternehmerischen Tätigkeit ist die Führung der Zimmerei BundAXT GmbH. Mit der Sparte Holz+Seil bin ich zusätz­lich nach FISAT qualifizierter Seilzugangs- und Positionierungstechniker, was man umgangssprachlich auch Höhenarbeiter oder Industriekletterer nennt.

Die Seilzug- und Positionierungstechnik kommt zum Einsatz, wenn an riskant oder schwer zu erreichenden Arbeitsplätzen der Zugang durch Personensammeleinrichtungen wie Hubsteiger, Gerüste etc. nicht möglich ist oder nicht im Verhältnis zum Arbeitsaufwand steht.

Unter Zuhilfenahme von Seilen lässt sich nahezu jeder Arbeitsplatz erreichen.

Durch umfangreiche Schulungen, jährliche Materialprüfungen und Wiederholungsunterweisungen ist ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit gewährleistet. Neben Klettertechniken, Auswahl von Anschlagpunkten, Recht, Material- und Knotenkunde etc. liegt ein besonderer Schwerpunkt der Ausbildung auf der Rettung aus der Höhe.

Da für jede Anforderung die geeignete Fachkraft benötigt wird, arbeite ich gut vernetzt mit unter­schied­lichen Kooperationspartnern zusammen und bin somit in der Lage für beinahe alle Anforderungen ein adäquates Team Zusammmenzustellen.

Einen Auszug meiner Partner finden sie hier:

Kooperationen

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
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Qualifikationen

Der Fach- und Interressenverband für Seilunterstützte Arbeitstechnik, kurz FISAT, qualifiziert seine Mitglieder durch spezielle Lehrgänge für Arbeiten mit Absturzgefahr und garantiert einen stets aktuellen Wissensstand durch jährliche Pflichtunterweisungen. Zudem muss für die Ausweisgültigkeit stets ein aktueller Erste-Hilfe-Schein gemäß BGV/GUV-V A1: 4.2017 sowie Eine ärtztliche Bescheinigung nach Grundsatz G41 für Arbeiten mit Absturzgefahr Vorliegen. Zu den Ausbildungsinhalten des FISAT gehören unter anderem:

  • Personenrettung aus der Höhe
  • Kletter und Abseiltechniken
  • Material & Knotenkunde
  • Flaschenzüge
  • Baustellen & Absturzsicherungen
  • Auswahl von Anschlagpunkten Gesetze & Vorschriften

Die Meisterprüfung im Zimmererhandwerk und die Zugehörigkeit zu einer Handwerkskammer, befähigt zu einer Vielzahl an Ausführungsberechtigungen im Handwerk. Hierzu gehören unter anderem der Holzbau oder die Planungs- und Bauvorlageberechtigung je nach Länderbauordnung, in Bayern etwa nach Art. 61 Abs. (3) BayBO.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-61?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Die ausführliche Grundlage über das Berufsbild ist in § 2 des Meisterprüfungsberufsbildes geregelt
https://www.gesetze-im-internet.de/zimmstrv_2008/BJNR074300008.html

Betriebe des meisterpflichtigen Handwerks, denen das Zimmererhandwerk angehört, sind in der Anlage A der Handwerksordnung geregelt
http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a.html 

Sie unterliegen der Kontrolle des Zentralverband des deutschen Handwerks sowie der örtlichen Handwerkskammern

Innungsverbände fördern ihre Mitglieder durch umfassende Angebote an neusten Informationen, Vorträgen, Schulungen, Seminaren und technischer Beratung. Sie vertreten Interessen und sorgen für Wissensaustausch zwischen den Betrieben der Region.